Yearly Archives: 2014

11Dez/14
Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) stocken.

Freihandelsabkommen- Quo vadis?

Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) stocken.

Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) stocken.

Kaum ein Thema hat die letzten Jahre die Politik, Verbände und Verbraucher so sehr beschäftigt, wie das Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada (TTIP, CETA). Bis heute ist trotz ellenlanger Verhandlungen unklar, wohin sich der Weg bewegen wird. Quo vadis?– Eine begründete Frage, die beim Freihandelsabkommen nicht zu beantworten ist. Die Meinungen gehen selbst in den unterschiedlichsten Gruppen wie Tag und Nacht auseinander. Die einen sehen im Freihandelsabkommen einen neuen Weg für alle Beteiligten, die anderen verteufeln bereits schon die reine Idee.

NSA-Affäre eine Inszenierung oder Wirklichkeit?
So verwundert es auch nicht, das die NSA-Affäre aus den USA genau zum richtigen Zeitpunkt öffentlich wurde (obwohl bereits ähnliches vor 10 und 20 Jahren publik gemacht wurde), und die ohnehin schon schlechte Stimmung noch einmal deutlich in den Keller zog. So gab es immer wieder Gerüchte, das die Aussagen des ominösen Edward Snowden sehr genau im Voraus von langer Hand geplant wurden.

Sondergerichte beim Freihandelsabkommen

Den großen Parteien im Land machen vor allem die Sondergerichte im TTIP Abkommen große Sorgen. Dabei geht es um die sogenannten Schiedsgerichte, die bereits jetzt schon als das Ende des Rechtsstaats angesehen werden. Investoren hätten mit diesen Schiedsgerichten die Möglichkeit, ihre Interessen besser wahrzunehmen und durchzusetzen. Kritikpunkte gibt es dabei viele. So sollen die Schiedsgerichte laut Vereinbarung im Freihandelsabkommen lediglich mit Juristen bzw. Anwälten, nicht aber mit Richtern besetzt werden. Der Schiedsspruch der Schiedsrichter kann jedoch fast im gleichen Umfang wie bei einem Richter seine Rechtskraft entfalten. Sie hätten quasi die gleiche Macht wie ein normales Gericht. Interessant ist aber ein Fakt, der häufig vergessen wird. Schon längst sind diese Schiedsgerichte bereits in Europa Realität und in fast allen Verträgen seit Jahren zu finden. Ein Punkt, der gerne nur am Rand erwähnt wird.

Bürgerinitiative Stop TTIP

Nicht zuletzt ist da auch die Bürgerinitiative mit dem Slogan „Stop TTIP“. Auch hier halten sich viele Gerüchte um deren Initiatoren und deren Hintermänner. Fakt ist aber, das die Initiative mittlerweile mehr als 1 Million Unterschriften gegen das Freihandelsabkommen sammeln konnte. Setzt man dieses Ergebnis jedoch in Verhältnis zu den eigentlichen Einwohnerzahlen in der EU (immerhin über 500 Mill. Menschen), so sind die bisherigen Unterschriften eher ein mageres Ergebnis. Über die Aussagekraft könnte nun gestritten werden. Zum einen könnte es zeigen, dass viele Bürger in der EU das Freihandelsabkommen gar nicht wahrnehmen oder aber auch, das sich ein Großteil sogar dafür ausspricht. Im Endeffekt bedeutet es wohl vielmehr, dass die Bürgerinitiative „Stop TTIP“ lediglich die Interessen einer kaum wahrzunehmenden Minderheit vertritt.

Welche Rolle spielt das Europaparlament

Das Freihandelsabkommen wird immer mehr zu einem Kuriositäten-Theater. Schon seit Jahren gibt es kein Fortkommen mehr. Es herrscht Stillstand. Es ist aber auch eine Machtfrage, die nicht in den einzelnen EU-Ländern entschieden wird, sondern im Europaparlament. Grundsätzlich muss jedes Freihandelsabkommen im Europaparlament seine Zustimmung bekommen. Dieses sieht der Vertrag von Lissabon vor. Und dort geht es rein darum, wer am meisten Macht hat.

Ukraine-Krise schafft Gräben

Nicht zuletzt strahlt auch Ukraine-Krise bis in das Vorhaben des transatlantischen Freihandelsabkommens mit den USA hinein. Der Umsturz der alten Regierung in der Ukraine wurde lange geplant und klar ist auch, dass die USA dabei ihre Finger im Spiel hatten. Bis heute ist eigentlich unklar, ob die neue Regierung in der Ukraine wirklich anerkannt werden darf. So gibt es heute Lager in der EU, die Russland als das Böse betrachten und Lager, die Russland in Schutz nehmen. Auch diese Situation, die dazu führt, dass die EU in zwei Lager getrieben wird, dürfte die Zustimmung zu einem Freihandelsabkommen deutlich erschweren.

[Bild: #69904081 © nmann77 – Fotolia.com]
30Okt/14
Strompreis USA / TTIP- Auswirkungen auf den Strommarkt

TTIP und die Auswirkungen auf den Strompreis

Strompreis USA und TTIP- Auswirkungen auf den Strommarkt

Strompreis USA / TTIP- Auswirkungen

In Deutschland klettern seit Jahren die Strompreise. Kaum ein anderer EU-Staat kann dabei mithalten. Für die Bevölkerung ist der Strompreis bereits seit Langem eine große Last. Vor allem die chaotischen Planungen bei den erneuerbaren Energien führten zu diesem Preisanstieg. Die EEG-Umlage ist förmlich explodiert. Immer geringer wird die Zustimmung in der Bevölkerung. Wurden erneuerbare Energien einst bejubelt, weicht die Stimmung heute zum Gegenteil. In Anbetracht dieser Situation, stellt sich natürlich auch die Frage, wie sich das Freihandelsabkommen TTIP auf die Strompreise in Europa und Deutschland auswirken könnte. In Kanada wird gerade einmal 40 Prozent, in den USA 50 Prozent des Preises in Deutschland bezahlt. Am billigsten beim Strompreis in der EU ist Schweden. Experten sehen in Deutschland in den kommenden 5 Jahren die Strompreise weiterhin explodieren, auch wenn der Anschein einer Preissenkung durch den Fall der EEG-Umlage für 2015, geweckt wurde. Neuesten Informationen zufolge steigen auch zum Ende des Jahres 2014 wieder die Strompreise. Eine Kündigung des Stromanbieters erscheint die logische Folge.

TTIP und Energie

Es gibt viele Punkte, mit denen sich TTIP auf die unterschiedlichsten Energiebereiche auswirken könnte. So ist das bei uns stark kritisierte Fracking zum Beispiel auch ein wichtiger Nebenpunkt. Einige befürchten, das Fracking noch einfacher durch TTIP in Deutschland und Europa möglich wäre. Was oft vergessen wird: Fracking wird schon jetzt häufig in Deutschland angewandt. Einige Gegner befürchten beim TTIP Abkommen, das Unternehmen, Regierungen künftig stärker unter Druck setzen könnten. So auch im Bereich Energie und insbesondere beim Fracking. Denn laut TTIP soll der Investitionsschutz der Unternehmen deutlich ausgeweitet werden. Somit könnten Regierungen künftig vor nicht öffentlichen Schiedsgerichten verklagt werden.

Gleichzeitig soll mit TTIP aber auch der Abbau von Export- und Handelsbeschränkungen bei Energie erfolgen. Bislang hat die USA zahlreiche Beschränkungen für Staaten, mit denen kein entsprechendes Freihandelsabkommen vorliegt.

Privatisierung von Wasser und Energie

Das TTIP Abkommen sieht aber auch direkt als auch indirekt die weitergehende Privatisierung im Bereich der Energie- und Wasserversorgung vor. Es wird also zu einer fortschreitenden Rekommunalisierung kommen, ohne dass ein Volksentscheid darauf Auswirkungen hätte. Für Kritiker eine Horrorvorstellung. Fakt ist aber, das die Grundlagen für eine Privatisierung in der Wasserversorgung schon vor 20 Jahren in Deutschland und vielen anderen Staaten geschaffen wurde. Auch das ging durch die Presse, doch die Kritiker von heute hatten sich damals nicht zu Wort gemeldet! Aber auch die Energieversorgung wird künftig immer weniger in den kommunalen Händen sein. Das hat Vor- und Nachteile. Viele Kommunen haben gezeigt, dass sie von wirtschaftlichem Handel nichts verstehen. Private Unternehmen erwiesen sich oft als die besseren Verwalter von Wasser und anderer Energie. Allerdings ist natürlich auch hier das Maß aller Dinge. Eine marktbeherrschende Position einzelner Unternehmen, könnte durchaus für den Verbraucher in Europa auch negative Züge mit sich bringen.

Fazit für Deutschland

Deutschland hat sich mit seinen erneuerbaren Energien in eine schöne Vorstellung verrannt, die aber so in dieser Form niemals Realität werden kann. Fakt ist somit, das selbst wenn das Freihandelsabkommen durch den Abbau von Handelshindernissen auch Kostenvorteile im Bereich der Energie mit sich bringt, Deutschland davon kaum profitieren würde. Die Kosten für die Energiewende werden auch in den nächsten 10 Jahren den Bürger außerordentlich belasten.Bei Strompreiserhöhungen hilft oft nur die Kündigung des Stromanbieters und ein Stromanbietervergleich, um den steigenden Strompreisen entgegenzuwirken.

[Bild: #70389790 © fotomek – Fotolia.com.]
15Okt/14
TTIP-Freihandelsabkommen zu Gesundheit und Pflege

Freihandelsabkommen und die Gesundheit

Mit dem derzeit heißdiskutierten Freihandelsabkommen, das zwischen der EU und den USA ausgehandelt wird, verbinden die meisten in der Regel Vorzüge und Nachteile beim Handel. Weniger jedoch im Bereich der Gesundheit und Pflege. Dabei könnte, geht es nach Kritikern aus den medizinischen Fachrichtungen, das Freihandelsabkommen auch große Auswirkungen auf unser Gesundheitssystem haben. Mit einem Handelsabkommen wären auch die europäischen Gesundheitsthemen viel direkter in einem globalen Kontext zu betrachten. Eine klare Positionierung der EU zu diesen Themen fehlt jedoch bis heute. Es bleibt aber grundsätzlich festzuhalten, dass ein Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA mit Sicherheit eine große Chance für beide Seiten ist. Unterschiedliche Positionen in Kern- als auch in Unterthemen sollten dennoch klar herausgestellt werden. Ein Freihandelsabkommen soll nicht nur die Zollgrenzen als solches abschaffen, sondern auch weitere Handelshindernisse vereinfachen und regulieren. Neben dem Konsumenten- und Umweltschutz, steht eben auch der Gesundheitsschutz dabei im Fokus. Hierbei geht es vor allem darum, eine Gratwanderung zwischen dem wirtschaftlichen Nutzen und den recht unterschiedlichen Schutzbestimmungen zu erreichen.

Freihandelsabkommen und die Anerkennung von Zulassungen

Im Gesundheitsbereich geht es ferner auch darum, das Medizinprodukte und Arzneimittel bei einer Zulassung gegenseitig ohne Hürden anerkannt werden. Werden hierbei aber die Rahmenbedingungen nicht abgesteckt, birgt die gegenseitige Anerkennung auch Zündstoff. Immerhin unterscheiden sich die Zulassungsregularien in Europa mit denen der USA. So stellt sich vor allem die Frage, welche Rolle künftig die national unabhängigen Prüfungsbehörden spielen sollen. Wichtiger aber als Arzneien sind die Dienstleistungen im medizinischen Bereich. So ist zum Beispiel schon heute zunehmend unmöglich, zwischen Produkten und Prozessen in der Medizin zu unterscheiden. Immer öfters werden Medikamente zu diagnostischen oder therapeutischen Tools eingesetzt. Neben den unterschiedlichen Auffassungen und Handhabungen bietet das Freihandelsabkommen aber auch die Möglichkeit voneinander zu lernen. So hätte vor allem die USA die Möglichkeit, sich den europäischen Werten wie Solidarität und dem gleichberechtigten Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung anzunähern. Das schließt insbesondere die altersbedürftige Pflege mit ein. Immerhin ist die Alterung der Bevölkerung nicht nur ein Problem der EU-Staaten, sondern in Zügen auch in den USA zu erkennen. Solidarität und Gemeinschaft sind Grundmanifeste in den EU-Wohlfahrtsstaaten.

Gleichfalls hätten wir Europäer die Möglichkeit von den USA beim Freihandelsabkommen zu lernen. Dort ist der „open-access“ schon lange Wirklichkeit. Wir hingegen leiden häufig unter der individuellen Zustimmung der Datennutzung. Grundsätzlich wird es aber dazu kommen, dass auf beiden Seiten, insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich Kompromisse geschlossen werden müssen. Von dem hohen derzeit in Deutschland geltenden Standard werden wir uns auf Dauer verabschieden müssen. Es wird vor allem zu einer größeren Privatisierung in den Kernsektoren wie Gesundheit und Bildung kommen.

Probleme mit Generika

Ein weiterer Kritikpunkt in den Punkten zum Freihandelsabkommen bezieht sich auf die versteckten Punkte, die sich vor allem auf Investitionen der Biotechnologiefirmen beziehen, die zum Beispiel Krebsprodukte herstellen. Diese könnten künftig deutlicher geschützt werden, womit auch Generikahersteller, die also wesentlich günstiger unter Umständen eine identische Qualität herstellen könnten, vom Markt ferngehalten werden. Damit könnte es zum Beispiel bei Krebsmedikamenten zu höheren und oft unbezahlbaren Preisen kommen. In den Freihandelsabkommen mit den USA bzw. mit Kanada sollen künftig nur noch die jeweiligen Hersteller ihre Medikamente vertreiben dürfen. Generika sind damit ausgeschlossen. Die Zahlen verdeutlichen den Unterschied. Während die Pharmafirmen teilweise für eine 1-Jahresbehandlung bei einem Patienten 100.000 US-Dollar für Medikamente einstreichen, können generische Mittel bereits für einen kleinen Bruchteil hergestellt werden. Eine indische Firma hat ein entsprechendes Generika vor kurzem auf den Markt gebracht, das gegen Nieren- und Leberkrebsleiden helfen soll. Das Originalmittel kostet 4.580 US-Dollar. Das generische hingegen 140 US-Dollar. Die USA wollen beim Freihandelsabkommen ein fünfjähriges Exklusivrecht für Medikamente und 8 – 12 Jahre für Biotech-Präparate erzielen. Was einige als Todesstoß für arme Patienten bewerten, kann aber auch durchaus Sinn machen. Immerhin verschlingt die Forschung und Entwicklung oft unvorstellbare Summen. Danach folgt das Zulassungsverfahren, das sich ebenfalls über viele Jahre zieht.- Erst Jahre später nach der Zulassung lässt sich mit einem solchen Medikament überhaupt Gewinn erzielen, der wiederum in neue Forschungen fließt. Produzenten von Generika umgehen jedoch genau dieses Risiko und setzen sich sprichwörtlich ins gemachte Netz, ohne dass sie dabei ein großes unternehmerisches Risiko eingehen.

[Bild: #71362054 © spotmatikphoto – Fotolia.com.]